Mietwagen in der City:
Die Meinung eines (Mietwagen)Unternehmers zum Thema

Mietwagenunternehmer Jörg Hatscher ist vom INNENSPIEGEL zum Thema Mietwagen und Taxen in der Stadt befragt worden und bezog bereitwillig Stellung:
 
Grundsätzlich seien Mietwagen rechtlich nicht befugt, die Innenstadt bzw. Fußgängerzone zu befahren, und die Fahrer würden eingehend davon in Kenntnis gesetzt. Allerdings unterscheide das Ordnungsamt auf Nachfrage nicht zwischen Mietwagen und Taxen, obwohl die Beschilderung der Fußgängerzone das Befahren nur den Taxen erlaubt, also der rechtlichen Situation entspricht.
Die Fahrer des Mietwagenunternehmens Hatscher würden intensiv geschult, und es werde besonders auf die speziellen Oldenburger Verhältnisse hingewiesen, um ein Miteinander von Taxen und Mietwagen zu gewährleisten. Das beträfe Hinweise auf das Bereitstellungsverbot, Nichtreagieren auf Heranwinken, Befahren der Fußgängerzone ausschließlich zur Abholung anrufender Kunden innerhalb der geduldeten Zeiten von 18 - 10 Uhr und  das Nichtbefahren von Taxiständen.
Lediglich dem Frauenmobil sei rechtlich der Aufenthalt in der Innenstadt erlaubt.
Jörg Hatscher wies darauf hin, daß die Stadt die Situation in der Fußgängerzone  dulde, was das Befahren der Fußängerzone betrifft. Wie das Beispiel anderer Städte zeige, sei diese Duldung von Mietwagen und Taxen in Fußgängerzonen arg gefährdet, wenn es darüber zu einem Rechtstreit kommen sollte. Um diese nicht aufs Spiel zu setzen, sei hier unbedingt ein zurückhaltendes und ordnungsgemäßes Verhalten aller im Personenbeförderungswesen tätigen Fahrer erforderlich. Von diesem Privileg profitiere letztendlich die Kundschaft.

 

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