16.03.10

Einmalig ...

... oder nicht: Das DNA-Problem

Trockene, wissenschaftliche Aussagen prĂ€gten den fĂŒnften Verhandlungstag im Prozeß um den Oldenburger Taximord. Blutdruckerhöhende Begleiterscheinungen wie am Freitag unterblieben. Da hatte der Anwalt des Angeklagten bei der Befragung von dessen Arbeitskollegen ĂŒberraschend an seinem Löwenmesser herumgenestelt (“Meinen Sie solch ein Messer?”).

DNA-Spezialist Michael Templin vom Landeskriminalamt in Hannover warf heute mit Zahlen um sich, die man sonst nur aus Banker-Kreisen gewohnt ist. Millionen, Milliarden, Billionen - wieviel DNA-Profile braucht man, um eines zu finden, das mit dem an der Tatwaffe gefundenen ĂŒbereinstimmt?

FĂŒr den genetischen Fingerabdruck wird nicht die gesamte DNA analysiert sondern (hierzulande) acht Abschnitte daraus. An der Tatwaffe waren laut Ermittlung von Templin Spuren von genau zwei Personen gefunden worden, die des Opfers sowie die des Angeklagten. Zwei der acht Merkmale waren nur in schwacher AusprĂ€gung vorhanden. Das veranlaßte Angeklagtenanwalt RĂŒdiger Bibow, die Beweislage intensiv zu hinterfragen. AbhĂ€ngig von der Betrachtungsweise schwankten die Wahrscheinlichkeiten (Templin ließ seine Abneigung gegen das Wort erkennen) zwischen 1:0,82 Millionen und 1: 204 Milliarden fĂŒr das Profil. Auf Einzigartigkeit wollte der Fachmann sich nicht festnageln lassen: “Auch bei 1:49 Milliarden bleibt ein Restzweifel ĂŒbrig.” FĂŒr die Spuren an der ebenfalls geprĂŒften MĂŒtze stieg der Wert dann auf 1:27 Billionen. Weitere Fragen blieben aus. Auch der in der NĂ€he des Tatorts gefundene rote Pullover wurde positiv geprĂŒft.

Nicht vollstĂ€ndig geklĂ€rt werden konnten Fragen nach der Computernutzung des Angeklagten am Tatabend. So hatte der Angeklagte zwar mit den Suchbegriffen “Oldenburg” und “News” im Internet nach Artikeln gesucht, war dann aber offenbar nur auf die Startseiten dreier Nachrichtenseiten gelangt. Ob explizit Seiten mit Meldungen ĂŒber die Tat aufgesucht worden waren, konnte der befragte Computerfachmann der Oldenburger Polizei wĂ€hrend der Verhandlung nicht aus den umfangreichen Ausdrucken herauslesen.

Bei der Auswertung des Netbooks des Angeklagten sei auch ein Abschiedsbrief gefunden worden, so erklĂ€rte er weiter. Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag auf damalige Suizidgedanken hingewiesen, fĂŒr die aber in der weiteren Verhandlung bisher keine Belege vorgebracht wurden.

(jr)

Info
Nachweisgrenzen der DNA-Analyse - ein Interview mit Peter Schneider, Professor am Institut fĂŒr Rechtsmedizin der UniversitĂ€tsklinik Köln - Angeklagtenanwalt RĂŒdiger Bibow bezog sich mehrfach auf Schneiders Ansichten

 

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