25.03.10

Urteil im Taximordprozess

Angeklagter zu 10 Jahren Jugendarrest verurteilt

Im Landgericht Oldenburg wurde heute der wegen Mordes an einem 58jÀhrigen Oldenburger Taxifahrer und schwerer Körperverletzung an einer 61jÀhrigen Delmenhorster Taxifahrerin angeklagte 20jÀhrige Micky M. zu einem Jugendarrest von 10 Jahren verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhÀngte das höchst zulÀssige Urteil wegen Mordes, gefÀhrlicher Körperverletzung und schweren Raubes.

Die Richter sahen es aufgrund der zahlreichen Indizien als erwiesen an, dass der Angeklagte die von ihm bestrittene Tat in Oldenburg am 25.09 2009 begangen hat. Hierzu zÀhlen in erster Linie die am Tatort sicher gestellten DNA-Spuren des Angeklagten, die sich am Tatwerkzeug sowie an der in der NÀhe gefundenen Kleidung befanden. Ebenso werteten die Richter drei Zeugenaussagen von Personen, die die Szene am Tatort kurz vor der Tat beschrieben, als ausreichendes Indiz.

Des Weiteren befand ihn das Gericht fĂŒr schuldig, einen Tag spĂ€ter die Delmenhorster Taxifahrerin schwer verletzt zu haben, mit dem Ziel sie auszurauben. Der Angeklagte hatte diese Tat von Beginn an gestanden, jedoch gab es WidersprĂŒche bezĂŒglich des Tatablaufs. Das Gericht vertrat aber die Ansicht, dass nur die Taxifahrerin, die als NebenklĂ€gerin auftrat, den Tatablauf schlĂŒssig dargestellt hat.

Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass der Angeklagte aufgrund seiner Unreife, des mangelnden SelbstwertgefĂŒhls sowie der emotionalen AbhĂ€ngigkeit von seinen Eltern nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden mĂŒsse. Über das Strafmaß habe man lange nachgedacht, und hĂ€tte es nur den Oldenburger Fall gegeben, wĂ€re es vermutlich geringer ausgefallen. Da der Angeklagte aber am darauf folgenden Tag eine weitere Tat plante, die Richter gehen auch im Delmenhorster Fall von einer Tötungsabsicht aus, konnte nur die Höchststrafe verhĂ€ngt werden.

(hd)

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