07.02.2012
Warnschuß
Stadt droht Bußgelder in Wallstraße an
In der vergangenen Woche wies die Stadtverwaltung die Oldenburger Taxiunternehmer “eindringlich darauf hin, daß das Bereithalten von Taxen in der Wallstraße außerhalb des Taxistandes nicht erlaubt ist.” Werde weiterhin unzulässiges Bereithalten festgestellt, müßten die betroffenen Unternehmen mit der Einleitung von Bußgeldverfahren rechnen. Vorangegangen waren Klagen der Polizei, daß viele Taxifahrer trotz besetzten Taxistandes in die Wallstraße einfahren und dort teilweise bis über die Neue Straße hinaus warten.
Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Statusampeln am Julius-Mosen-Platz. Diese waren vor einigen Jahren aufgestellt worden, um auch bei fehlendem Sichtkontakt feststellen zu können, ob der Taxistand am Waffenplatz belegt ist. (dis)
Kommentar:
Genau hinschauen!
Die Dynamik der häufig in schneller Folge auflaufenden Taxen, die kurzfristig immer mal wieder zu Staus in der Wallstraße führt, erschließt sich gewerbefremden Beobachtern wie Polizei und Verwaltung vermutlich nur schwer. Auch die Trägheit der Statusampelschaltung kann den tatsächlichen Anforderungen dabei kaum gerecht werden. Aber das ist nur die eine Seite der Medaille, diejenige, bei der sich mit etwas gutem Willen noch polizeiliches Verständnis bewirken ließe. Die andere Seite zeigt dagegen die üble Seite der Gier nach Umsatz: Vorfahren um jeden Preis, auch bei leuchtendem Besetztzeichen ohne Vorab-Blick in die Straße, auch wenn die letzten gelben Dachschilder schon vor der eigenen Nase beginnen, auch wenn Liefer- und Einsatzfahrzeuge behindert werden und vermutlich auch dann noch, wenn es demnächst Bußgelder hagelt. Bleibt zu hoffen, daß besonnene Beobachter diese beiden Ursachen zu unterscheiden wissen und die Rote Karte nicht den Falschen zeigen. (jr)
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