01.09.2007
Bye bye, Zigarette
Bundesweites Rauchverbot in Taxen und Mietwagen in Kraft
Ab heute gilt bundesweit das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Es verbietet u.a. grundsätzlich das Rauchen in Einrichtungen des Bundes, öffentlichen Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen der Eisenbahnen. Dem Wortlaut nach sind neben Taxen auch Mietwagen betroffen.
In den Verkehrsmitteln ist auf das Rauchverbot in geeigneter Weise hinzuweisen (§ 3). Für die Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich ist der Inhaber des Hausrechts oder der Betreiber des Verkehrsmittels (§ 4).
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Bundesgesetzblatt : Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens Taxi Heute - Thema des Monats: Undefinierbare Rauchzeichen
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