05.11.2004

Hilfsbedürftigkeit durch 1-Euro-Jobs

BZP-Resolution gegen Billig-Konkurrenz durch Hartz IV

Der Deutscher Taxi- und Mietwagenverband BZP faßte im Vorfeld der Europäischen Taximesse unter Verweis auf konkrete Erkenntnisse aus Thüringen folgende Resolution, die am BZP-Stand allen Besuchern zugänglich gemacht wurde:

Resolution der Mitgliederversammlung des BZP: Keine Existenzvernichtung durch Einsatz von Billigjobbern in der gewerblichen Personenbeförderung!

Das Taxi- und Mietwagengewerbe wird derzeit mit vermehrten Berichten konfrontiert, wonach Hilfsorganisationen die durch “Hartz IV” geplanten “1-Euro-Jobs” nutzen wollen, um ihre Fahrdienste zu erweitern.

Dies lässt Schlimmstes befürchten. Bereits in der Vergangenheit haben diverse Wohlfahrtsverbände immer wieder versucht, sich wettbewerbswidrig und ungesetzlich in der gewerblichen Personenbeförderung mit Dumpingpreisen zu etablieren. Nur konsequentes Handeln des BZP und seiner Mitgliedsorganisationen konnte die beabsichtigten gesetzeswidrigen Markteroberungen verhindern.

Jetzt wittern die “Heilsbringer” aber wieder Morgenluft. Scharen von Billigstarbeitskräften wecken die Begehrlichkeiten auch außerhalb des gemeinnützigen Bereiches. Warum soll man die neuen “1-Euro-Sklaven” nur in der Pflege einsetzen, wenn sie doch einen Führerschein haben?

Eigentlich ist die Gesetzeslage eindeutig: Die Stellen dürfen nur eingerichtet werden, wenn es sich um gemeinnützige Arbeiten handelt, die keine Arbeitsplätze des ersten Arbeitsmarktes ersetzen oder gefährden. Doch die Erfahrung lehrt uns, dass für Hilfsorganisationen Gesetze wohl höchstens begrenzte Geltung haben.

Wie ist es anders zu erklären, wenn bspw. in Thüringen von Hilfsorganisationen jetzt schon im Hinblick auf die “neue Marktlage” Mietwagengenehmigungen beantragt und erste Sondierungsgespräche mit Krankenkassen über “billige” Krankenfahrten geführt werden?

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e.V. (BZP) fordert daher die Bundesregierung auf, mit geeigneten Mitteln für eine scharfe Überwachung der Einhaltung der Gesetzeskriterien ohne Ansehen von Personen oder Organisationen Sorge zu tragen und die sich bereits jetzt abzeichnenden Missbrauchsfälle von vornherein zu verhindern.

Es muss verhindert werden, dass zigtausende von Taxi- und Mietwagenunternehmern und ihr Fahrpersonal durch wettbewerbswidriges und illegales Verhalten von Wohlfahrtsverbänden selber zu Hilfsbedürftigen gemacht werden!

Köln, den 4.11.2004

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