18.10.2003

Taxifahrer setzt Fahrgast aus - 1350 EUR Strafe

Amtsgericht fordert nach Tod durch Ertrinken mehr Sorgfalt bei hilflosen Taxikunden

Ganze 1350 EUR muß ein bayrischer  Taxifahrer als Strafe auf den Tisch legen. Das entschied das örtliche Amtsgericht, wie heute der merkuronline berichtet.

Der Fahrer hatte einen - nach Taximaßstäben - leicht angetrunkenen Fahrgast nicht vor dessen Wohnung sondern einige  hundert Meter vorher ausgesetzt, nachdem der sich im Taxi in die Hose gemacht habe. Auf dem Weg von dort zu seiner Wohnung stürzte der Mann eine Böschung hinunter und ertrank.

Durch mehrere  Äußerungen gegenüber anderen Personen hatte der Fahrer nach Ansicht des Gerichts deutlich gemacht, daß er die Hilflosigkeit des Betrunkenen erkannt habe. Das wurde ihm nun zum Verhängnis. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Kommentar

Immer mit einem Bein im Knast

Die Beförderungspflicht verlangt gelegentlich Entscheidungen, denen - auch aufgrund der chronisch mangelhaften Ausbildung im Taxigewerbe - nicht jeder nachkommen kann. Zu beachten ist, daß die sogenannten Nebenpflichten des Beförderungsvertrages sich ja nicht nur auf Betrunkene erstrecken, sondern auf alle hilfslosen Personen im weitesten Sinne. Das heißt, auch beim Befördern von Alten, Kindern, Kranken und Behinderten muß der Fahrer stets sicherstellen, daß seine Fahrgäste auch im Rahmen vom Ein- und  Aussteigen nicht zu Schaden kommen. Wer beispielsweise einen Blinden auf der falschen Straßenseite aussteigen läßt, ohne ihm über die Straße zu helfen, dürfte im Falle eines Falles ähnlichen Strafen entgegensehen, wie der Obengenannte.
(jr)

 

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