11.08.2003

Gute Scheine

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat heute eine aktuelle “Erstattungstabelle Fernverkehr” veröffentlicht.

Die Eisenbahnverkehrsordnung schließt zwar die Haftung fĂŒr VerspĂ€tungen, verpaßte AnschlĂŒsse und anderer Mißlichkeiten aus. Dennoch werden hĂ€ufig auf dem  Kulanzwege Gutscheine erstellt, um einen Ausgleich zu schaffen. In der veröffentlichten Tabelle werden Werte genannt, die von der Bahn in bekannten FĂ€llen erstattet wurden. BezĂŒglich der Taxen heißt es: “Wer  bei ZugverspĂ€tungen auf ein Taxi ausweicht, muß die besonderen BegleitumstĂ€nde beachten. Beste Chancen auf Ersatz haben FahrgĂ€ste, die aufgrund der VerspĂ€tungen ihre letzten AnschlĂŒsse nicht erreichen konnten.” 

Nachdem es in Taxifahrerkreisen gelegentlich schon zu MißverstĂ€ndnissen gekommen ist: Die Bescheinigung, daß bei der genutzten Zugverbindung VerspĂ€tungen aufgetreten sind, ersetzt nicht den Gutschein der Bahn fĂŒr eine kostenlose Taxifahrt. Im Zweifelsfall sollte die KostentrĂ€gerfrage immer vor der Fahrt am Bahnhof abgeklĂ€rt werden.
(jr)


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