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22.01.2004
Mehr Ausnahmen
Patientenkreis für Krankenfahrten wurde genauer definiert
Auf einer Sondersitzung des Gemeinsamen Ausschusses von Kassen und Ärzten in Bonn wurden heute neben der “Chronikerdefinition� die Ausnahmeregelungen für die Kostenerstattung bei Krankenfahrten mit Taxen festgelegt. Sie sollen ab sofort gültig sein.
In einer dpa-Meldung heißt es dazu: “Kostenerstattung bei Krankentransporten gibt es für Krebskranke in Strahlen- und Chemotherapie, bei einer Dialysebehandlung von Nierenkranken sowie bei schwerer Gehbehinderung oder Blindheit. Diesen Patienten bezahlen die Kassen weiterhin den Krankentransport, allerdings bei einer Eigenbeteiligung von fünf bis zehn Euro.�
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