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22.01.2004

Mehr Ausnahmen

Patientenkreis für Krankenfahrten wurde genauer definiert

Auf einer Sondersitzung des Gemeinsamen Ausschusses von Kassen und Ärzten in Bonn wurden heute neben der “Chronikerdefinitionâ€� die Ausnahmeregelungen für die  Kostenerstattung bei Krankenfahrten mit Taxen festgelegt. Sie sollen ab sofort gültig sein.

In einer dpa-Meldung heißt es dazu:
“Kostenerstattung bei Krankentransporten gibt es für Krebskranke in Strahlen- und Chemotherapie, bei einer Dialysebehandlung von Nierenkranken sowie bei schwerer Gehbehinderung oder Blindheit. Diesen Patienten bezahlen die Kassen weiterhin den Krankentransport, allerdings bei einer Eigenbeteiligung von fünf bis zehn Euro.�

 

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