Infos zu Taxen und Tarifen im LK Cloppenburg
Taxiordnung LK Cloppenburg

Taxitarif Landkreis Cloppenburg

(seit 01.03.2011 gültige Fassung)

Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell -
die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Ãœbersichtsseiten enthalten.

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für die im Landkreis Cloppenburg zugelassenen Taxen für Fahrten innerhalb des Landkreises Cloppenburg und 20 km über die Kreisgrenzen hinaus.

2. Die Beförderungspflicht nach § 22 PBefG besteht gemäß § 47 Abs. 4 PBefG für das Gebiet des Landkreises Cloppenburg

3. innerhalb dieses Gebietes des Landkreises Cloppenburg (Pflichtfahrgebiet) hat die Beförderung von Fahrgästen durch die vom Landkreis Cloppenburg zugelassenen Taxen nach den in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelten zu erfolgen.

§ 2 Fahrpreise

Der Fahrpreis setzt sich zusammen aus:

  • dem Grundbetrag
    • dies ist das Entgelt für die Bereitstellung der Taxe bei Beförderungsbeginn
    • der Grundbetrag beträgt 2,15 EUR und enthält eine Wartezeit von 18 s oder eine Wegstrecke von 58,82 m im Tarif I bzw. 54,05 m im Tarif II
    • er ist zugleich Mindestfahrpreis
  • dem Entgelt für die Fahrleistung
    • Tarif I
      • an Werktagen in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr
        • bei 0-3 km:
        • je angefangene 58,82 m Fahrleistung 0,10 € = 1,70 €/km
        • bei 3-9 km:
        • je angefangene 68,97 m Fahrleistung 0,10 € = 1,45 €/km
        • ab 9 km:
        • je angefangene 80,00 m Fahrleistung 0,10 € = 1,25 €/km
        • Tarif II
      • an Werktagen in der Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen
        • bei 0-3 km:
        • je angefangene 54,02 m Fahrleistung 0,10 € = 1,85 €/km
        • bei 3-9 km:
        • je angefangene 64,52 m Fahrleistung 0,10 € = 1,55 €/km
        • je angefangene 74,07 m Fahrleistung 0,10 € = 1,35 €/km
  • dem Entgelt für Wartezeiten
    Für Wartezeiten werden für je 18,00 sek. 0,10 € berechnet. Das entspricht einem Entgelt von 20,00 €/Std. Die Wartezeit beginnt, nachdem das Fahrzeug mindestens 90 Sekunden durchgehend steht.
  • dem Entgelt für eine Anfahrt in Höhe 0,10 € pro angefangene 250 m (=0,40 € pro km) bzw. Entgelt nach Ziffer c: Wartezeit.
    Dies Entgelt wird nur fällig, wenn der Beförderungsauftrag für eine Beförderungsfahrt außerhalb der Betriebssitzgemeinde erteilt wird und die Beförderungsfahrt nicht zur Betriebssitzgemeinde zurückführt. Der Anfahrtstarif gilt nur bis zum Einsteigen des/der Fahrgastes/Fahrgäste.
  • Zuschläge
    • Zuschläge für Gepäck und Kleintiere werden nicht erhoben. Die Entscheidung, ob Tiere mitbefördert werden, obliegt dem Fahrer. Bei Mitnahme sind die Tiere so unterzubringen, dass sie den Fahrer während der Fahrt nicht behindern.
    • Für den Zuschlag von Fahrrädern wird ein Zuschlag von 1,50 EUR erhoben.
    • Beim Einsatz Großraumtaxis (mindestens 6 Fahrgastplätze) ist ein Zuschlag von 3,00 EUR zu erheben, wenn tatsächlich mehr als 4 Personen befördert werden.

2. Die Anzahl der Fahrgäste bleibt bei der Fahrpreisberechnung unberücksichtigt.

3. Es dürfen mit dem Fahrer nur so viele Fahrgäste befördert werden, wie Sitzplätze in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen werden.

4. Der Fahrpreis gilt für alle Fahrten innerhalb des Pflichtfahrbereiches.

5. Die in § 2 Nr. 1 a - d festgesetzten Beförderungsentgelte dürfen nicht über- bzw. unterschritten werden.

6. Bei Fahrten über das in § 1 Abs. 1 dieser Verordnung festgesetzte Tarifgebiet hinaus kann der Fahrpreis frei vereinbart werden.

7. In dem Fahrpreis ist die Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz enthalten.

8. Sondervereinbarungen nach § 51 Abs. 2 PBefG müssen dem Landkreis Cloppenburg zur Genehmigung vorgelegt werden.

§ 3 Taxameteruhr

1. Die Taxameteruhr darf erst zu Beginn der Fahrt, für die ein Beförderungsauftrag vorliegt, eingeschaltet  werden. Eine Beförderungsfahrt darf nur mit einer einwandfrei arbeitenden Taxameteruhr angetreten werden. Dies gilt nicht für Sonderbestellungen (§ 2 Abs. 8).

(2) Ist das Taxameter gestört, ist vom Beginn der Störung anstelle der vorgeschriebenen Taxe (§ 2 Abs. 1 Buchst. b) für jeden besetzt gefahrenen Kilometer 1,20 € bei Tarif I und 1,30 € bei Tarif II zu berechnen. Nach Beendigung der Fahrt ist dann die Uhr unverzüglich reparieren zu lassen, weitere Fahrten dürfen nicht mehr durchgeführt werden.
Die zusätzliche Berechnung der Grundgebühr ist nicht zulässig. Von dieser Preisberechnung ist der Fahrgast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 4 Beförderungsbedingungen

1. Der Fahrer hat einen Abdruck dieser Verordnung mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzuzeigen.

2. Im Inneren des Fahrzeuges sind an gut sichtbarer Stelle des Armaturenbrettes Name und Betriebssitz des Unternehmens, das Kennzeichen sowie der Fahrpreis anzuzeigen.

3. Der Fahrer ist berechtigt, den Fahrgästen die Plätze zuzuweisen, wobei er aber die Wünschen der Fahrgäste nach Möglichkeit berücksichtigen sollte.

4. Gepäck - ausgenommen kleines Handgepäck - ist im Kofferraum des Fahrzeuges unterzubringen; soweit es die Betriebssicherheit zulässt, kann der Fahrer gestatten, das Gepäck auch anderweitig unterzubringen.

5. Das Beförderungsentgelt ist nach Beendigung der Fahrt an den Taxifahrer zu zahlen Der Fahrer kann jedoch bei Antritt der Fahrt einen Vorschuss in Höhe des voraussichtlichen Fahrpreises verlangen.

6. Der Fahrgast kann eine Quittung über den Fahrpreis fordern. Sie muss folgende Angaben enthalten. Name und Wohnort des Unternehmens, Kennzeichen des Fahrzeuges, gezahlter Betrag, Umsatzsteuer, kurze Angabe der gefahrenen Wegstrecke, Datum und Unterschrift des Fahrers.

7. Der Fahrer hat den kürzesten befahrbaren Weg zurrt Fahrtziel zu wählen, es sei den, dass der Fahrgast einen anderen Fahrtweg bestimmt.

§ 5 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt nach § 61 Abs. 1 Nr. 4 PBefG, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Rechtsverordnung zuwider handelt. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 61 Abs. 2 PBefG mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2007 in Kraft.
Cloppenburg, den 18. Oktober 2007

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