Taxen und Taxitarife im Landkreis Gotha
Homepage des Kreises: www.landkreis-gotha.de
Kurzinfo
|
Fahrzeuge
|
45 Taxen - 42 Mietwagen - 2 Mischkonzessionen (10-2003)
|
Unternehmen
|
k.A.
|
Konzessionspraxis
|
nach Gutachten keine Ausgabe - es liegen auch keine Anträge vor (10-2003)
|
Einwohner
|
138.056 (12-2010)
|
Taxitarifordnung gültig ab 01.10.2008 Verordnung lesen
Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell - die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Übersichtsseiten enthalten.
|
|
|
Pflichtfahrbereich
|
Landkreis Gotha
|
Grundbetrag
|
2,00 €
|
Kilometerpreis
|
Normalpreis
|
< 3 km 1,70 € > 3 km 1,30 €
|
Anfahrt außerhalb Betriebssitzgemein de
|
< 2 km 1,70 € > 2 km 1,40 €
|
Wartezeit
|
Stunde 21,00 €
|
Zuschläge
|
GRT 3,00 € - sonst ausdrücklich keine
|
Abbestellung
|
nach Anzeige des Taxameters
|
Besonderes
|
Keine Beförderungspflicht, wenn der Besteller nicht bereit ist, seine Telefonnummer für eine Rückfrage anzugeben
Fahrten zu Hochzeiten und Beerdigungen unterliegen nicht dem Tarif, wenn mindestens 2 Fahrten mehr als 24 Stunden vor Fahrtbeginn bestellt werden.
|
Taxiordnung gültig seit 01.01.1996 Verordnung lesen
|
Besonderes
|
Auf dem Taxistand muß zwischen zwei Taxen ein Abstand von mindestens einem und höchstens zwei Metern gelassen werden
|
History: Mit der Erhöhung zum November 2005 wurde aus dem Einheitstarif ein Staffeltarif mit deutlich teureren ersten Kilometern. Der Zeittarif stieg moderat. Denaben wurde ein GRT-Zuschlag von 3,00 EUR eingeführt.
Steigerung auf der Standardstrecke von 3 km + 3 Min. Wartezeit: 18,6 %.
|