Infos zu Taxen und Tarifen

Taxitarif Stadt Kaiserslautern

(gültig seit 01.12.2006)

Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell -
die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Ãœbersichtsseiten enthalten.

 

§ 1  Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die von der Stadtverwaltung Kaiserslautern zugelassenen Taxen bei Fahrten im Pflichtbereich. Dieser umfasst die Kernstadt innerhalb der Ortsschilder „Stadt Kaiserslautern“ einschließlich des Stadtteils Einsiedlerhof. Ausgenommen sind die Stadtteile Hohenecken, Siegelbach, Erfenbach, Erlenbach, Morlautern, Dansenberg und Mölschbach.

§ 2  Beförderungsentgelt

  1. Das Beförderungsentgelt setzt sich unbeschadet der Größe des Fahrzeugs und der Anzahl der zu befördernden Personen zusammen aus dem Grundpreis (Mindestfahrpreis), dem Kilometerpreis für die gefahrene Wegstrecke, dem Zeitpreis für verkehrsbedingte Standzeiten oder auf Veranlassung des Fahrgastes entstandene Wartezeiten und den Zuschlägen.
  2. Grundpreis                   2.50 €   
  3. Kilometerpreis
    • -  für die ersten 3 Kilometer je Kilometer 1.70 €
    • -  an Werktagen von 6.00 bis 22.00 Uhr 1.50 €          
    • -  an Werktagen von 22.00 bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 1.60 € 
  4. Zeitpreis pro Stunde 25.00 €
    Die Berechnung der Wartezeit erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Die Pflichtwartezeit auf Veranlassung des Fahrgastes beträgt 10 Minuten.
  5. Die Weiterschaltung (Schaltsprung) des Fahrpreisanzeigers erfolgt um jeweils 0.10 €.    
  6. Zuschläge 
    Der Fahrgast ist vor Antritt der Fahrt auf die anfallenden Zuschläge hinzuweisen:
    • Beförderung von Sachen, wenn die Fahrt hauptsächlich diesem  Zweck dient           5.00 €             
    • Bearbeitungsgebühr bei bargeldloser Zahlung  1.50 € 
    • Anfahrten zu Beförderungen innerhalb des Stadtteils Einsiedlerhof 4.00 € 
    • Großraumtaxen (7-Sitzer plus Fahrer) ab dem fünften Fahrgast pauschal  5.00 €
    • Keine Zuschläge dürfen für Reisegepäck, Gehhilfen, klappbare Rollstühle und Tiere erhoben werden.   

7.     Wird eine bestellte Fahrt storniert und befindet sich die Taxe zu diesem              Zeitpunkt bereits auf der Anfahrt 4.00 €

§ 3  Fahrten außerhalb des Pflichtfahrbereichs

Das Entgelt für den Streckenteil außerhalb des Pflichtfahrbereichs kann frei vereinbart werden. Der Fahrzeugführer hat den Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hin
zuweisen. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die Beförderungsentgelte des Pflichtfahrbereichs.

§ 4  Allgemeine Vorschriften

1. Die Anfahrt innerhalb des Pflichtfahrgebietes ist frei.

2. Der Fahrpreisanzeiger ist bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes einzuschalten.

3. Sondervereinbarungen nach § 51 Abs. 2 PBefG sind mit Genehmigung der Stadtverwaltung Kaiserslautern zulässig.

4. Sonderbestellungen zu Hochzeiten und Beerdigungen unterliegen nicht dieser Tarifordnung.

5. Das Beförderungsentgelt ist im allgemeinen nach Beendigung der Fahrt zu zahlen. Eine Vorauszahlungsregelung ist im Einzelfall möglich.

6. Dem Fahrgast ist auf Verlangen eine Quittung über den Beförderungspreis, versehen mit der Ordnungsnummer, Fahrtstrecke und der Unterschrift des Fahrers auszustellen.

7. Jede Fahrt ist, sofern der Fahrgast nichts anderes bestimmt, auf dem kürzesten Weg zurückzulegen.

8. Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist der Fahrgast sofort darauf hinzuweisen und der Fahrpreis nach den zurückgelegten Kilometern entsprechend § 2 zu berechnen. Die Störung ist unverzüglich zu beheben.

9. Eine Ausfertigung dieser Tarifordnung ist in der Taxe mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzulegen.                                                                                

§ 5  Ordnungswidrigkeiten

Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung werden gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 3c und Nr. 4 PBefG als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden.

§ 6  Inkrafttreten

Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Taxi-Tarifordnung vom 1. Juli 2003 außer Kraft.

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