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Taxen und Taxitarife
Landkreis Bernkastel-Wittlich

Homepage des Kreises: www.bernkastel-wittlich.de

Kurzinfo
 

Fahrzeuge

k. A.

Unternehmen

k. A.

Konzessionspraxis

k. A.

Einwohner

109.918 (12-2011)

Taxitarifordnung vom 01.08.2012
Verordnung lesen

Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell -
die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Ãœbersichtsseiten enthalten.


Pflichtfahrbereich

Beförderungspflicht: Betriebssitzgemeinde
Tarifpflicht: Landkreis Bernkastel-Wittlich

Grundpreis

3,00 EUR
GRT ab der 5.Person 4,50 EUR

Kilometerpreis

Normalpreis

1,80 EUR
GRT 2,70 EUR

Anfahrten, Abholfahrten und Rundfahrten

1,10 EUR

Wartezeit

Stunde 35,00 EUR

Zuschläge

-

Abbestellung

Grundpreis plus Anfahrt

Besonderes

Das OVG Koblenz hat am 17.01.2013 die in dieser Taxitarifordnung enthaltene Aufspaltung von Tarifgebiet und Pflichtfahrgebiet für unzulässig erklärt. - Az. 7 C 10969/12.OVG

Nimmt eine nicht dienstbereite Taxe am öffentlichen Straßenverkehr teil (Halten, Parken, Fahren), ist das Taxischild abzudecken oder zu entfernen.

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