Taxen und Taxitarife Landkreis Bernkastel-Wittlich
Homepage des Kreises: www.bernkastel-wittlich.de
Kurzinfo
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Fahrzeuge
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k. A.
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Unternehmen
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k. A.
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Konzessionspraxis
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k. A.
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Einwohner
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109.918 (12-2011)
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Taxitarifordnung vom 01.08.2012 Verordnung lesen
Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell - die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Übersichtsseiten enthalten.
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Pflichtfahrbereich
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Beförderungspflicht: Betriebssitzgemeinde Tarifpflicht: Landkreis Bernkastel-Wittlich
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Grundpreis
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3,00 EUR GRT ab der 5.Person 4,50 EUR
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Kilometerpreis
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Normalpreis
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1,80 EUR GRT 2,70 EUR
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Anfahrten, Abholfahrten und Rundfahrten
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1,10 EUR
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Wartezeit
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Stunde 35,00 EUR
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Zuschläge
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-
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Abbestellung
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Grundpreis plus Anfahrt
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Besonderes
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Das OVG Koblenz hat am 17.01.2013 die in dieser Taxitarifordnung enthaltene Aufspaltung von Tarifgebiet und Pflichtfahrgebiet für unzulässig erklärt. - Az. 7 C 10969/12.OVG
Nimmt eine nicht dienstbereite Taxe am öffentlichen Straßenverkehr teil (Halten, Parken, Fahren), ist das Taxischild abzudecken oder zu entfernen.
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