Taxen und Taxitarife in der Stadt Rosenheim
Homepage der Stadt: www.rosenheim.de
Kurzinfo Stand 28.11.2003 Quelle: Stadt Rosenheim
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Fahrzeuge
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44 Taxen - 4 Mietwagen
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Unternehmen
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34 mit Taxen
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Konzessionspraxis
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abhängig von einer alle 2 Jahre stattfindenden Überprüfung der Funktionsfähigkeit - kleine Warteliste
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Einwohner
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61.299 (12-2010)
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Taxitarifordnung gĂĽltig seit 01.02.2012 Verordnung lesen
Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell - die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Ăśbersichtsseiten enthalten.
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Pflichtfahrbereich
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Stadt und Landkreis Rosenheim
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Grundbetrag
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3,00 € - Mindestfahrpreis 3,20 €
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Kilometerpreis
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Normalpreis
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< 2 km 1,80 € < 5 km 1,70 € > 5 km 1,60 €
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Anfahrt ab festgelegten Grenzen
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< 2 km 1,80 € < 5 km 1,70 € > 5 km 1,60 €
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Fahrten von auĂźerhalb der Betriebssitzgemein de zurĂĽck oder bei RĂĽckkehr mit gleichem Fahrgast
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Stunde 10,00 €
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Wartezeit
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< 8 Min je Stunde 17,00 € > 8 Min je Stunde 30,00 €
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Zuschläge
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Bestellgebühr 1,50 €
Kombi 1,50 € + Bestellgebühr GRT 2,50 € + Bestellgebühr
Hilfsbedürftigen Fahrgästen beim Ein/Aussteigen helfen oder gepäck ein/ausladen 2,00 €
Tiere/Käfig je 0,50 €
maximale Zuschläge 25,00 €
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Abbestellung
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durch Anfahrt entstandener Fahrpreis
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Besonderes
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Fahrer muß 50 € wechseln können Die Verordnung verfügt über einige Paragraphen aus PBefG und BOKraft als Anlage
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Taxiordnung gĂĽltig seit 01.01.2002 Verordnung lesen
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Besonderes
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gegenüber Fahrgästen Wartepflicht maximal 30 Minuten
Taxen dürfen nur außen und innen sauber gereinigt und unbeschädigt bereitgehalten werden
Fahrer muß Orts-/Stadtpläne des Kreises und der Nachbarorte mitführen
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