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Taxen und Taxitarife in der
Stadt Rosenheim

Homepage der Stadt: www.rosenheim.de

Kurzinfo
Stand 28.11.2003 Quelle: Stadt Rosenheim

Fahrzeuge

44 Taxen - 4 Mietwagen

Unternehmen

34 mit Taxen

Konzessionspraxis

abhängig von einer alle 2 Jahre stattfindenden Überprüfung der Funktionsfähigkeit - kleine Warteliste

Einwohner

61.299 (12-2010)

Taxitarifordnung gĂĽltig seit 01.02.2012
Verordnung lesen

Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell -
die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Ăśbersichtsseiten enthalten.


Pflichtfahrbereich

Stadt und Landkreis Rosenheim

Grundbetrag

3,00 € - Mindestfahrpreis 3,20 €

Kilometerpreis

Normalpreis

< 2 km 1,80 €
< 5 km 1,70 €
> 5 km 1,60 €

Anfahrt ab festgelegten Grenzen

< 2 km 1,80 €
< 5 km 1,70 €
> 5 km 1,60 €

Fahrten von auĂźerhalb der Betriebssitzgemein de zurĂĽck oder bei RĂĽckkehr mit gleichem Fahrgast

Stunde 10,00 €

Wartezeit

< 8 Min je Stunde 17,00 €
> 8 Min je Stunde 30,00 €

Zuschläge

Bestellgebühr 1,50 €

Kombi 1,50 € + Bestellgebühr
GRT 2,50 € + Bestellgebühr

Hilfsbedürftigen Fahrgästen beim Ein/Aussteigen helfen oder gepäck ein/ausladen 2,00 €

Tiere/Käfig je 0,50 €

maximale Zuschläge 25,00 €

Abbestellung

durch Anfahrt entstandener Fahrpreis

Besonderes

Fahrer muß 50 € wechseln können
Die Verordnung verfĂĽgt ĂĽber einige Paragraphen aus PBefG und BOKraft als Anlage

Taxiordnung gĂĽltig seit 01.01.2002
Verordnung lesen
 

Besonderes

gegenüber Fahrgästen Wartepflicht maximal 30 Minuten

Taxen dürfen nur außen und innen sauber gereinigt und unbeschädigt bereitgehalten werden

Fahrer muß Orts-/Stadtpläne des Kreises und der Nachbarorte mitführen

 

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