Taxiurteile der Verwaltungsgerichte

Taxifahrer muss Ortskundenachweis trotz Navigationssystem erbringen
Die in § 48 IV Nr. 7 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) vorausgesetzte OrtskundeprĂŒfung kann nicht durch den Einsatz eines Navigationssystems außer Kraft gesetzt werden kann. Die FahrgĂ€ste im Taxi dĂŒrfen erwarten, dass sich der Taxifahrer, dort wo er sich bereitstellt, so gut hinsichtlich der ĂŒblichen Fahrziele auskennt, daß auf ein Navigationssystem verzichtet werden kann.

Mietwagen steht keine Gleichbehandlung zu Taxen bei Ausnahmen von Befahrensregelungen zu
Die Behörde handelt ermessensfehlerfrei, wenn sie das Ansinnen einer Mietwagenfirma, ebenso wie Taxen von Befahrensverboten in FußgĂ€ngerbereichen befreit zu werden, ablehnt. Das gilt auch, wenn in einem frĂŒheren Zeitraum beiden Verkehrsformen diese Ausnahmegenehmigung erteilt worden war.  Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn die Existenz des Betriebs durch die Ablehnung nachweisbar gefĂ€hrdet ist.
13.07.2000 6 A 280/99 VG Braunschweig

Fahrerausweis
Ein Fahrerausweis muß gut sichtbar im Taxi angebracht sein, wenn das durch die örtliche Taxiordnung vorgesehen ist. Durch die Vorschrift wird nicht in verfassungsrechtlich unzulĂ€ssiger Weise in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen.
08.04.2003 11 K 699/02 und 11 K 763/02 VG Köln

Kurzstreckenverweigerer
Nachdem ein Fahrer mehrfach Kurzfahrten verweigert hatte, urteilte das Gericht, der Fahrer sei nicht in der Lage, seinen verkehrsrechtlichen Verpflichtungen als Taxifahrer auf Dauer und gewissenhaft nachzukommen und die FahrgÀste, die sich ihm anvertrauen, korrekt und gewissenhaft zu befördern und zu behandeln. Der Fahrer sei offensichtlich nicht zuverlÀssig im Sinne der FeVo. Daher sei der sofortige Entzug des P-Scheins korrekt, ein Einspruch dagegen habe keine aufschiebende Wirkung.

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