Taxiurteile des Bundesverwaltungsgerichts

Eigenwerbeverbot an Taxen nicht vereinbar mit Grundgesetz
Das Eigenwerbungsverbot für Taxen greift unzulässig in die Berufsfreiheit der Taxiunternehmer ein. Zu der nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Freiheit der Berufsausübung gehört nicht nur die berufliche Praxis selbst, sondern auch jede Tätigkeit, die mit der Berufsausübung zusammenhängt und dieser dient.
(Urteil abrufbar bei DAS! bundesweite Taxiforum)
30.06.2005 BVerwG 3 C 24.04

Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Begangene Verkehrsverstöße, die zwar noch nicht die Annahme rechtfertigen, der Betreffende sei zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet, aber gleichwohl berechtigterweise gewisse Zweifel an der Eignung aufkommen lassen, dürfen von den zuständigen Behörden zum Anlaß genommen werden, Fahrerlaubnisse mit Fristen von weniger als fünf Jahren zu versehen; dies gilt auch und gerade für Fahrerlaubnisse, die zur Personenbeförderung befähigen.
21.01.2003 BVerwG 3 B 174/02

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