10.03.2007 - Freiburg

Einspruch abgewiesen

AOK läuft bei Regierungspräsidium auf

Der Versuch der AOK Ortenau, niedrigere Kilometersätze für Krankentransporte mit Taxen auch gegen den Willen des zuständigen Landratsamtes durchzusetzen, ist zunächst mißlungen.

Die Krankenkasse hatte vor kurzem beim Regierungspräsidium gegen die Entscheidung des Landkreises Widerspruch eingelegt. Nach dessen Ansicht könnten die Taxiunternehmer mit dem neuen Krankenfahrtentarif der AOK nicht kostendeckend arbeiten. Laut Regierungspräsidium hätte die Krankenkasse jedoch gar kein Widerspruchsrecht gehabt. Sie dürfe bei ihrem Wunsch nach Wirtschaftlichkeit nicht die gesetzlich festgelegten Tarife aushebeln.

Nach Meldung von Baden Online prüft die Krankenkasse, ob jetzt das Verwaltungsgericht angerufen wird.
(dis)

Links:
Baden Online: Taxi-Streit: Freiburg weist Widerspruch ab
Taxi Heute: Widerspruch der AOK abgewiesen

Frühere Meldung:
05.02.2007 - Ungewöhnliche Vorgehensweise
 

Seitenanfang   •   Kontakt   •   Impressum   •   Datenschutz