27.02.2007 Frankfurt

Alle Taxen sind Nichtraucher-Taxen ...

... behauptet der BZP

Gegen die Ausweitung der beabsichtigten Einschränkungen für Raucher auch auf Taxen und Mietwagen wendet sich jetzt der BZP.

Die bisherigen Regelungen trügen sowohl den Bedürfnissen des Nichtraucherschutzes bei Fahrgästen und Fahrpersonal als auch der alltäglichen Praxis im Taxiverkehr ausgewogen Rechnung. Zudem werde eine Verschärfung der Sicherheitslage durch Auseinandersetzungen mit angetrunkenen Fahrgästen befürchtet, denen das Rauchen dann künftig generell untersagt werden müsste. Diese Einschätzung teilte der BZP den zuständigen Bundesministerien für Gesundheit und für Verbraucherschutz, Ernährung, Bio- und Gentechnik in der letzten Woche mit.

Der BZP brachte in dem Schreiben eine ungewohnte Definition der Nichtrauchertaxen ins Spiel:
Wir sehen insbesondere deshalb keinen Änderungsbedarf hinsichtlich dieser Regelungen, weil alle Taxis eigentlich Nichtraucher-Taxis sind - außer dann, wenn sie vom Fahrgast zu einem Raucher-Taxi gemacht werden. Denn nur und ausschließlich der Fahrgast bestimmt nach der erst zitierten Vorschrift, ob der Taxifahrer (in einem nicht als „Nichtraucher" gekennzeichneten Taxi) rauchen darf. Vergleichbares gilt auch für Mietwagen. In einem Nichtraucher-Taxi gilt immer Rauchverbot, sowohl für Fahrgast wie für den Fahrer.

Als Grund gegen weitergehende Regelungen wird zudem auf die Gefahr zunehmender Konflikte mit angetrunkenen Rauchern verwiesen.

Mit seiner Argumentationslinie setzt der BZP sich in Kontrast zu seinen Bemühungen in den letzten Monaten, die Anschnallbefreiung für Taxifahrer zu kippen. Während das Gefährdungspotential von Konflikten mit Fahrgästen dort weitestgehend negiert wird, neigt man beim Nichtraucherschutz zur Überzeichnung.
(jr)

Links:
BZP: Nichtraucherschutzinitiative der Bundesregierung: BZP wendet sich gegen eine Änderung der geltenden Raucherregelungen im Taxi- und Mietwagenbereich!

Frühere Meldung:
16.02.2007 - Feinstaublos

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