05.01.2007 - Koblenz

Bedarfsprüfung ist unzulässig

Verwaltungsgericht moniert rechtsfehlerhafte Entscheidung zu Konzessionsablehnung

Ein Antrag auf Genehmigung zum Betrieb eines Taxis am Flughafen Hahn durfte nicht mit der Begründung versagt werden, es bestehe kein Bedarf an weiteren Taxen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz nach einer Meldung im Jura-Forum.

Die ablehnende Behörde des Rhein-Hunsrück-Kreises hatte darauf verwiesen, daß es im Umfeld genügend Busverbindungen sowie Taxen und Mietwagen für ein funktionierendes Beförderungssystem gebe. Das VG hob den Bescheid auf, weil die durchgeführte Bedarfsprüfung nicht mit der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit vereinbar sei.

Für die klagende Unternehmerin bringt das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, vermutlich keinen Vorteil, weil weitere Antragsteller auf der Warteliste vorrangig zu berücksichtigen sind.
(dis)

Die Meldung im Jura-Forum:
VG Koblenz: Betriebsgenehmigung für Taxi am Flughafen Hahn zu Unrecht versagt

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