07.06.2006 - Baden-Württemberg

Unter Beschuß

Krankenfahrttarife im Pflichtfahrgebiet in der Kritik

Wie taxi-heute meldet, stoßen die ab dem 1. Juni 2006 vereinbarten Beförderungstarife für Krankenfahrten in Baden Württemberg auf immer heftigeren Protest. Zwischenzeitlich haben auf Betreiben des TVD Baden Württemberg auch alle Regierungsbehörden die erforderliche Genehmigung ausgesetzt.

Der Krankenfahrten-Tarif liegt bei einer Einpersonenbeförderung deutlich unter dem landesweiten Taxitarifschnitt. Er hat eine Laufzeit bis 2010 und ist einseitig nur durch die Krankenkassen kündbar.

Für Probleme sorgt die Bestimmung, daß die vereinbarten Tarife auch für Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes gelten. Dafür müßten die zuständigen Behörden allerdings regelmäßig ihre Zustimmung zu Sondergenehmigungen nach § 51 Abs. 2 PBefG erteilen.

Laut taxi-heute haben gegenwärtig alle zuständigen Regierungsbehörden auf Empfehlung des Baden Württembergischen Innenministeriums die Städte und Gemeinden darauf hingewiesen, daß Sondergenehmigungen nur nach eingehender  Ãœberprüfung der Voraussetzungen für die Anwendung einer Regelung nach § 51 erteilt werden sollen.
(dis)

Meldung zum Thema bei taxi-heute:
Baden Württemberg: Protest gegen neue Krankenfahrttarife

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