19.04.06 Lübeck

Kündigung

AOK Schleswig-Holstein will für Krankenfahrtenabrechnungen ohne Vertrag nicht mehr zahlen

Die AOK Schleswig-Holstein ist nicht mehr bereit, verbandslosen Taxiunternehmern die seit dem Auslaufen einer früheren Vereinbarung über die Durchführung von Patientenfahrten im letzten Jahr weitergezahlten Fahrtkosten weiter zu erstatten. In einem Schreiben der AOK, das der TVD Schleswig-Holstein bekannt gemacht hat, heißt es: “Spätestens für die ab 1. Juli 2006 durchgeführten Fahrten scheidet ein Vergütungsanspruch aus.” Weiter wird dazu geraten, den vertragslosen Zustand “kurzfristig und unbürokratisch zu beenden”, und dem Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e.V. beizutreten, mit dem ein Vertrag bestehe.

Die Aufforderung, dem obigen Landesverband beizutreten, wird scharf kritisiert. Erst vor kurzem hatten unzufriedene Mitglieder einen weiteren Landesverband gegründet, den TVD Schleswig-Holstein. Sie sehen eine unzulässige Parteinahme für die Konkurrenz und gehen anwaltlich gegen die Aufforderung vor. Der Anwalt des TVD-SH bemängelt vor allem, daß in dem Schreiben suggeriert werde, das für vertragslose Fahrten kein Vergütungsanspruch bestehe.
(dis)

Weitere Details zu der Krankenfahrtenproblematik in Schleswig-Holstein und dem gegenwärtigen Streit über die Erstattungspflicht findest Du auf www.tvd-sh.de

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