Die in dieser Rubrik gesetzten externen Links sind häufig nur begrenzte Zeit nutzbar - wundere Dich also nicht, wenn eine Fehler-Seite erscheint.

17.02.2006 Steinfurt

Strafe oder Knast

Strafe für Taxiunternehmer: 210 Tagessätze oder 210 Tage sitzen

Mit einer hohen Strafe bedachte das zuständige Amtsgericht einen Taxiunternehmer aus dem Kreis Steinfurt. Als Folge kreativer Buchführung waren zuvor Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht abgeführt sowie Sozialleistungen zu Unrecht bezogen worden. Der Unternehmer hatte u.a. Arbeitsentgelt und -zeit auf mehrere Personen verteilt. Die dabei aufgelaufenen 130.000 EUR darf der Unternehmer jetzt nachzahlen.

Das Amtsgericht erließ gegen den Unternehmer Strafbefehle über insgesamt 210 Tagessätze wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung. Das heißt, der Taxiunternehmer muß 210 Tage in Haft, wenn er die Geldstrafen nicht zahlt.

Die Meldung bei www.zoll.de
Schwarzarbeit in einem Taxiunternehmen

Vorherige Meldung
Nächste Meldung

Seitenanfang   •   Kontakt   •   Impressum   •   Datenschutz