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22.07.2005 Hannover

Weihnachtsbaumbeleuchtung auf Taxen abgelehnt

Verwaltungsgericht contra Werbedisplays

Das zur Zentrale “Mein Taxi†gehörende Unternehmen “Taxenhof Nordstadt†wollte eine Sondergenehmigung eingeklagen, um seine auf den Autodächern angebrachten Werbetafeln von innen beleuchten zu dürfen. Das Begehren scheiterte nach einer Meldung der Hannoverschen Allgemeinen vor dem örtlichen Verwaltungsgericht. Das bestätigte die Ablehnung der Stadt Hannover, Taxiunternehmen von innen beleuchtete Dachwerbedisplays zu genehmigen. Diese lenkten andere Autofahrer ab und seien daher verkehrsgefährdend.

Die hinter der bisher erfolglosen Klage des Taxiunternehmens stehende, aber in diesem Fall nicht klagebefugte Hamburger Taxiwerbefirma „Taxi-Ad GmbH“ strebt nach der Meldung eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht an.
(dis)

Die Meldung in der Hannoverschen Allgemeinen:
Rückschlag für schwarze Taxis

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