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11.03.2005 Düsseldorf

33 Jahre vergeblich gewartet

Keine neuen Konzessionen für Düsseldorf

Vom Verwaltungsgericht Düsseldorf wurden gestern drei Klagen auf Erteilung einer Taxikonzession abgewiesen.

Die Stadt Düsseldorf hatte zuvor die Erteilung der Konzession unter Berufung auf § 13 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes abgelehnt, weil sie durch die Erteilung weiterer Konzessionen das örtliche Taxigewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht sah.

Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung einem von der Stadt Düsseldorf im Sommer 2004 eingeholten Gutachten, wonach die vorhandene Zahl der Taxikonzessionen bereits überhöht sei. Weitere Konzessionen könnten daher nicht erteilt werden, um die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes nicht weiter zu gefährden.

Az.: 6 K 2210/02
Az.: 6 K 6695/02
Az.: 6 K 8227/02

Kurios - wenn auch nicht untypisch - erscheinen in Zusammenhang mit dem Urteil die näheren Begleitumstände: So handelte es sich bei der einen Klägerin um eine mittlerweile 92-jährige Frau, die ihren ursprünglichen Antrag schon vor 33 Jahren gestellt hatte. Ebenfalls vor Jahrzehnten hatte sich ein Zahnarzt eintragen lassen, dem sein Ansinnen, das Taxifahren künftig als Hauptbeschäftigung auszuüben, nicht abgenommen wurde.
(jr)

Meldungen zum Thema:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Klagen auf Erteilung von Taxikonzessionen in Düsseldorf abgewiesen

NRZ Online
Ein Taxi, bitte!

Das Thema in DAS! bundesweite Taxiform:
Verwaltungsgericht: Keine neuen Taxi-Lizenzen!

Info:
Taxigutachten Düsseldorf von 2004
(selbstentpackendes Zip-Archiv 1,1 MB - abrufbar bei www.taxiforum.de)

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27.01.2004 Taxidichte zu hoch?

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