10.11.04
Unternehmersiche Freiheit
Keine Vermittlungssperre für bunte Taxen
Das Landgericht Saarbrücken hat nach einem Bericht von taxi-heute den Ausschluß von bunten Taxen aus der Tourenvermittlung durch die Betriebsordnung einer Zentrale für rechtswidrig erklärt. Der entsprechende Passus sei als “unzulässiger Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Einzelnen gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und deshalb nichtig.†(dis)
Nächste Meldung Vorherige Meldung
|