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12.10.2004

Fristablauf

Neue Taxiordnung in Neumünster bringt schwere Zeiten für Schwarzarbeiter und Quälgeister hinterm Steuer

Schwere Zeiten für die Schwarzarbeiter im Taxigewerbe könnten anbrechen, wenn der Wortlaut der neuen Taxiordnung der Stadt Neumünster auch in anderen Städten und Landkreisen Einzug halten würde. Seit September muß dort in allen Taxen ein Fahrerausweis mit Lichtbild angebracht werden, auf dem

  • der Name des Unternehmers
  • Vorname und Familienname des Fahrzeugführers
  • die Gültigkeitsdauer entsprechend des Personenförderungsscheins

angegeben sind.

Daneben ist vom Unternehmer der Genehmigungsbehörde innerhalb einer Woche nach Abschluss des jeweiligen Arbeitsvertrages eine Kopie des Fahrerausweises inklusive eines aktuelles Lichtbildes des Fahrers zur Verfügung zu stellen. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hat innerhalb einer Woche die entsprechende Abmeldung zu erfolgen.

Der Unternehmer muß der Genehmigungsbehörde auf deren Verlangen hin für den jeweils zurückliegenden Zeitraum von drei Monaten für jedes Fahrzeug die Namen und Einsatzzeiten der jeweiligen Fahrzeugführer benennen können.

Für die Vorlage der Ausweise von schon vor September 2004 beschäftigten Fahrern besteht eine Übergangsfrist bis zum 01.11.2004.

Der Wortlaut der neuen Taxiordnung kann als mustergültig bezeichnet werden. Sie enthält neben den üblichen weiteren Regelungen auch die praxisgerechte Möglichkeit der freien Bereitstellung in der Zeit von 22-6 Uhr sowie zu Großveranstaltungen, “die einen erheblichen Bedarf an Beförderungsleistung zur Folge haben.”
(jr)

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