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09.07.2004

Zahlungspflicht

Fahrgast muß auch ortsunkundigen Fahrer bezahlen

Ein Taxifahrgast darf auch einem offensichtlich ortsunkundigen Fahrer nicht die Bezahlung der Fahrt verweigern.

Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte einen Fahrgast zur nachträglichen Zahlung des Fahrpreises. Dieser hatte beim Taxameterstand von 35 EUR auf dem Abbruch der Fahrt bestanden, als der Fahrer nicht über die Sperrung einer Autobahnauffahrt informiert war. Die bis dort angefallenen Kosten wollte er nicht zahlen. Das Gericht entschied, daß trotzdem ein Beförderungsvertrag entstanden sei, der die Zahlungsverpflichtung begründe.
(dis)

Amtsgericht Frankfurt
AZ 32 C 3283/03-48

 

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