05.05.2004
Dämpfer für Mietwagenfirmen
OLG Bayern sagt “Nein†zu unselbstständigen Betriebssitzen
Eine Mietwagenfirma hatte mit einem Teil seines Fuhrparks Kunden von einer unselbstständigen Zweigstelle in einer anderen Gemeinde als dem Betriebssitz versorgt. Für diese Gemeinde lag keine Genehmigung zum Betrieb vor.
Die gegen das Urteil des zuständigen Amtsgerichts - es hatte eine Geldbuße verhängt - eingelegte Rechtsbeschwerde wies das Bayerische Oberlandesgericht nun zurück. taxi-heute führt in seiner aktuellen Meldung dazu aus, daß als Begründung das Verwässern der Rückkehrpflicht genannt werde, wenn es mehrere Anlaufpunkte für die Mietwagen gebe. (dis)
Die Meldung bei taxi-heute: Mietwagen nur am Betriebssitz
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