21.04.2004
Teure 11 Euro
In Bewährungszeit Taxi geprellt - Haftstrafe
Drei offene Bewährungsstrafen und dann noch einen Taxifahrer um den Fahrpreis prellen - das kann nicht gut gehen. So sah es zumindest das Amtsgericht Opladen (NRW). Wer ein Taxi bestelle, überlege auch, ob er es bezahlen könne, mußte der 24-jährige sich vom Richter anhören.
Da dem Angeklagte zusätzlich auch noch eine Trunkenheitsfahrt nachgewiesen wurde, gab es allein für diese Fahrt und die Zechprellerei fünf Monate Haft. Dazu kamen weitere 16 Monate, die infolge dieser Verurteilung durch verfallene Bewährungsstrafen entstanden. Die zusammen 21 Monate werden an die Zeit angehängt, die der Taxipreller ohnehin wegen einer weiteren Straftat im Gefängnis einsitzen muß. (jr)
Kölner Stadt-Anzeiger Wegen 11 Euro für 21 Monate ins Gefängnis
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