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28.10.2003

Schon wieder: Taxifahrer verhält sich grob fahrlässig

Wegen eines Zahlungsproblems mußten zwei junge Leute das Taxi auf der Autobahn verlassen

Hätte er doch nur in den INNNENSPIEGEL geschaut (Meldung vom 18.10.2003)! Nun muß ein Düsseldorfer Taxifahrer mit dem Verlust seines P-Scheins rechnen.

Der Express beschreibt unter einer etwas reißerischen Schlagzeile  heute ein Kundenschicksal, das auch im übertragenen Sinne in die Hose hätte gehen können. Danach hatte der Fahrer zwei junge Leute vor einer Diskothek eingeladen und trotz der Ansage, nur einen Teil des Fahrgeldes dabei zu haben, befördert.  Das Restgeld sollte dann am Ziel gezahlt werden. Dennoch setzte der Fahrer seine Fahrgäste mitten auf der Autobahn aus.

Anders als beim kürzlich gemeldeten  Fall des betrunkenen Ertrunkenen steht hier die für die Strafbarkeit erforderliche Unmittelbarkeit zwischen dem Aussetzen und der damit verbundenen Gefahr für die Fahrgäste außer Frage. Kein Wunder, daß der  Sprecher der Autobahnpolizei im Artikel ankündigt, daß “die charakterliche Eignung des Fahrers zur Personenbeförderung überprüft werden muß”.
(jr)


Die Meldung beim Express aus Düsseldorf:
Taxi-Skandal: Junge Frau auf der Autobahn ausgesetzt

 

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