28.09.2012

Fortsetzung folgt

Das Frauenmobil fährt ab 01.10.2012 wieder

Das Frauenmobil startet wieder am Montag, 1. Oktober. Mit den Frauenmobil-Gutscheinen können Frauen und Mädchen den Nachtfahrservice zwischen 19 und 5 Uhr zu vergünstigten Preisen nutzen, um in der dunklen Jahreszeit sicher durch die Nacht zu kommen. Die Gutscheine sind im Voraus zu erwerben und können bei neun Oldenburger Taxi- und Mietwagenunternehmen eingelöst werden.

“Das Frauenmobil ist nachts für Frauen eine Möglichkeit, allein sicher nach Hause zu kommen“, erläutert Kornelia Ehrhardt, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Oldenburg, und fügt hinzu: “Viele Oldenburgerinnen schätzen diese Möglichkeit nach einer Veranstaltung, einem privaten Besuch oder für den Arbeitsweg.“ Das Angebot können ausschließlich Mädchen und Frauen mit erstem Wohnsitz in der Stadt Oldenburg nutzen. Die Gutscheine sind nur für Fahrten innerhalb der Stadtgrenzen gültig.

Die Gutscheine sind erhältlich in den Stadtteilbibliotheken Eversten, Flötenteich, Kreyenbrück und Ofenerdiek sowie in den Bürgerbüros Mitte und Nord. Maximal sechs Gutscheine werden pro Kauf ausgegeben. Die Vorlage eines Personalausweises oder Schülerausweises ist erforderlich, damit die Berechtigung zur Nutzung des Frauenmobils festgestellt werden kann.

Die Gutscheine kosten je 1 Euro und haben einen Wert von 3,50 Euro. Die Anzahl der einlösbaren Gutscheine und damit die Ermäßigung ist abhängig vom Fahrpreis. Bei Fahrtkosten bis 7,49 Euro kann ein Gutschein eingelöst werden, bei Fahrtkosten ab 7,50 Euro zwei Gutscheine. Das Frauenmobil fährt bis zum 31. März 2013. Bis dahin können die Gutscheine für vergünstigte Fahrten benutzt werden.

Während des Kramermarktes wird für die Nutzerinnen des Frauenmobils ein Ein- und Aussteigebereich in der Donnerschweer Straße vor dem Grundstück mit der Hausnummer 108 (ehemals LzO) eingerichtet.

Weitere Informationen zum Frauenmobil gibt es im Frauenbüro unter Telefon 0441 235-2135 oder im Internet unter www.oldenburg.de/frauenbuero.

Meldung aus dem Bürgerbrief der Stadt Oldenburg vom 28.09.2012.

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