11.11.2009
Drei Jahre
Dauerregelung fĂŒr Mietwagen in der FGZ in Sicht
Am kommenden Montag steht erneut das Thema âMietwagen in der FGZâ auf dem Plan des Verkehrsausschusses. Die Verwaltung spricht sich in ihrer Vorlage fĂŒr die ĂberfĂŒhrung des bisher einmal verlĂ€ngerten Probezeitraums in eine lĂ€ngerfristige Regelung aus. ZunĂ€chst wird dabei an drei Jahre gedacht.
Die Stadtverwaltung hatte zur Februar-Sitzung berichtet, es sei bei Kontrollen keine miĂbrĂ€uchliche Verwendung der Regelung festgestellt worden. Allerdings gebe es âunbestĂ€tigte Hinweise auf unzulĂ€ssiges Bereithaltenâ im Bereich der BaumgartenstraĂe, die sowohl Mietwagen als auch Taxen betreffe. Aus diesem Grund wolle man den Probezeitraum bis Ende November dieses Jahres verlĂ€ngern.
In der aktuellen Vorlage heiĂt es nun:
Die Polizei hat insbesondere in der Langen StraĂe zwar wiederholt das unzulĂ€ssige Bereithalten, d. h. das Warten auf FahrgĂ€ste ohne Anforderung, festgestellt. Dies betrifft aber nach Angaben der Polizei nicht nur die Mietwagen, sondern gleichermaĂen auch die Taxen. Insgesamt stuft die Polizei das Befahren der FuĂgĂ€ngerzone durch Mietwagen als unproblematisch ein. Die Verwaltung hat Kontrollen zu unterschiedlichen Nachtzeiten durchgefĂŒhrt. Es wurden keine VerstöĂe festgestellt. Daher beabsichtigt sie, die Versuchsphase nunmehr zu beenden und den Mietwagenunternehmen eine Ausnahmegenehmigung fĂŒr die (nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO vorgesehene maximale) Laufzeit von drei Jahren zu erteilen. Die Ausnahmegenehmigung darf nach der StVO nur widerruflich erteilt werden.
(jr)
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