11.11.2009

Drei Jahre

Dauerregelung fĂŒr Mietwagen in der FGZ in Sicht

Am kommenden Montag steht erneut das Thema “Mietwagen in der FGZ” auf dem Plan des Verkehrsausschusses. Die Verwaltung spricht sich in ihrer Vorlage fĂŒr die ÜberfĂŒhrung des bisher einmal verlĂ€ngerten Probezeitraums in eine lĂ€ngerfristige Regelung aus. ZunĂ€chst wird dabei an drei Jahre gedacht.

Die Stadtverwaltung hatte zur Februar-Sitzung berichtet, es sei bei Kontrollen keine mißbrĂ€uchliche Verwendung der Regelung festgestellt worden. Allerdings gebe es “unbestĂ€tigte Hinweise auf unzulĂ€ssiges Bereithalten” im Bereich der Baumgartenstraße, die sowohl Mietwagen als auch Taxen betreffe. Aus diesem Grund wolle man den Probezeitraum bis Ende November dieses Jahres verlĂ€ngern.

In der aktuellen Vorlage heißt es nun:

    Die Polizei hat insbesondere in der Langen Straße zwar wiederholt das unzulĂ€ssige Bereithalten, d. h. das Warten auf FahrgĂ€ste ohne Anforderung, festgestellt. Dies betrifft aber nach Angaben der Polizei nicht nur die Mietwagen, sondern gleichermaßen auch die Taxen. Insgesamt stuft die Polizei das Befahren der FußgĂ€ngerzone durch Mietwagen als unproblematisch ein.
     
    Die Verwaltung hat Kontrollen zu unterschiedlichen Nachtzeiten durchgefĂŒhrt. Es wurden keine VerstĂ¶ĂŸe festgestellt. Daher beabsichtigt sie, die Versuchsphase nunmehr zu beenden und den Mietwagenunternehmen eine Ausnahmegenehmigung fĂŒr die (nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO vorgesehene maximale) Laufzeit von drei Jahren zu erteilen. Die Ausnahmegenehmigung darf nach der StVO nur
    widerruflich erteilt werden.

(jr)

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