07.06.2006 - Berlin

Höhere Bußgelder

Bundestag beschließt Änderungen im Personenbeförderungsgesetz

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 01.06.2006 den Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz in schweren Fällen von 5.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro in schweren Fällen und auf bis zu 10.000 Euro in den übrigen Fällen erweitert.

Ein entsprechender Entwurf des Bundesrates, der auf Initiative Hamburgs zustande gekommen war, wurde gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Ferner wurde beschlossen, daß für Verstöße gegen die Vorschrift, wonach Taxen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden dürfen, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat, ein Bußgeld angedroht wird. Für Verstöße gegen direkt geltende EU-Vorschriften wurde der Bußgeldrahmen differenziert angehoben.

Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfen künftig nur an Unternehmer mit Betriebssitz im Inland oder mit inländischer Niederlassung erteilt werden. Diese selbst dürfen nur wiederum inländische Unternehmer mit Verkehrsleistungen beauftragen.
(jr)

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