19.03.2006

Kein Platz für goldene Mohrrüben

Bundeskabinett beschließt neues Energiesteuergesetz

Wir wollen Biokraftstoffe weiterhin fördern. Wir wollen das aber nicht – ich drücke mich nun umgangssprachlich aus – wie mit einer goldenen Mohrrübe tun, die man dem Nutztier so vorhält, dass es sich in die richtige Richtung bewegt. Wir wollen vielmehr eine ordnungsrechtliche Regelung. Das heißt, wir wollen die Produzenten und die Nutzer von Biokraftstoffen in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin im Rahmen einer energiepolitischen Strategie gefördert wissen, aber auf ordnungsrechtlichem Wege, zum Beispiel durch einen Beimischungszwang oder eine Beimischungsquote.

Die Aussage von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück während der 24. Sitzung des Deutschen Bundestags am vergangenen Mittwoch macht klar, wohin die Reise bei der Besteuerung von Kraftstoffen künftig geht.

Die Bundesregierung brachte an diesem Tag die Reform der Energiebesteuerung auf den Weg. Steinbrück wies während der Debatte mehrfach darauf hin, daß es zunächst nur um die Umsetzung von EU-Bestimmungen in nationales Recht gehe.

Wichtigste Inhalte: Biokraftstoffe werden künftig teilweise besteuert. Der Gesetzentwurf sieht eine Liter-Besteuerung von Biodiesel in Höhe von 10 Cent (pur) bzw. 15 Cent (mit herkömmlichem Diesel gemischt) vor. Auch auf Pflanzenöle, die als Kraftstoff verwendet werden, gilt eine Abgabe von 15 Cent.

Die gegenwärtige Regelung, wonach Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoffe bis zum Jahresende 2020 bzw. 2009 steuerlich begünstigt sind, bleibt entgegen ursprünglichen Befürchtungen erhalten.
(jr)

Frühere Meldung:
07.02.2006 - Vertrauensbruch
 

Seitenanfang   •   Kontakt   •   Impressum   •   Datenschutz