22.02.2001

5 Jahre Haft für Überfall auf Taxifahrer in WHV

Im Oldenburger Landgericht fand heute der letzte von insgesamt vier Verhandlungstagen im Prozeß gegen einen 18jährigen Litauer statt. Dieser hatte am 1. September 2000 den Oldenburger Taxifahrer Klaus Hinzmann (damals Wagen 108) nach einer Fahrt vom Hauptbahnhof nach Wilhelmshaven brutal überfallen und lebensgefährlich verletzt (siehe DER INNENSPIEGEL Nr. 2 “Überfall in WHV” und Nr. 3 “Angestochen? Das reicht nicht!”).
Nach den Plädoyers der Staatsanwältin, der Verteidigerin des Angeklagten und dem Anwalt Klaus Hinzmanns, der in diesem  Prozeß als Nebenkläger auftrat, verkündete der Richter nach einer einstündigen Beratungszeit folgendes Urteil:

  • Der Angeklagte wird nach dem Jugendstrafrecht zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Tat wird als Mordversuch in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und räuberischem Angriff auf einen Kraftfahrer bewertet.

Er wird seine Strafe aller Voraussicht nach in der Jugendstrafanstalt Hameln absitzen.

Ein weiterer Bericht zu diesem Thema folgt in DER INNENSPIEGEL Nr. 4.
(gl)
 

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